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Solarparks in Adelebsen: Projektinformationen auf
einen Blick

In der Gemeinde Adelebsen im Landkreis Göttingen werden zwei Solarparks mit einer Nennleistung von insgesamt 150 MWp geplant. Nachdem im April 2024 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, werden die Planungen in enger Abstimmung mit den Fachbehörden sowie Gutachtern durchgeführt, über deren Zwischenstand hier informiert wird.

PV-Anlage Güntersen

Nördlich von Güntersen wird auf 55 Hektar eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit 69,6 Megawatt installierter Leistung geplant. Die Wege bleiben der Öffentlichkeit zugänglich und die Anlage wird in die natürlichen Strukturen der Landschaft eingebettet.

PV-Anlage Lödingsen

In Lödingsen wird auf 60,8 Hektar eine Freiflächen-Photovoltaik mit 80 Megawatt installierter Leistung um den Stapelberg geplant. Die Photovoltaikanlage wird teilweise mit einer Sichtschutzhecke eingegrünt sowie Wildtier-Korridore eingefügt, sodass sich Großwild nicht an der Anlage stört und der Stapelberg erreichbar bleibt.

Solarparks als Motor für Klimaschutz und Artenvielfalt

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) leisten einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, indem sie CO₂-Emissionen reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Gleichzeitig tragen sie zur Minderung lokaler Auswirkungen des Klimawandels wie Dürre, Überflutungen und Schädlingsbefall bei. Durch die Integration von Blühstreifen, Hecken und Wildblumen schaffen Solarparks Lebensräume für gefährdete Arten, fördern Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge und stärken die Biodiversität auch auf angrenzenden Flächen. Die extensivere Nutzung der Flächen schützt den Boden vor Erosion, verbessert die Bodenqualität und schont das Grundwasser, da auf Pestizide und Kunstdünger verzichtet wird. So verwandeln Solarparks artenarme Ackerflächen in artenreiche Lebensräume und tragen zur Erholung der Böden und zur nachhaltigen Landnutzung bei. Zudem bleiben die Flächen unversiegelt, da die Fundamente der Solarmodule gerammt und nicht betoniert werden.

Verantwortungsvolle Planung und Standards

Um sicherzustellen, dass unsere Freiflächen-Photovoltaikanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Artenvielfalt und nachhaltiger Landnutzung leisten, folgen wir als Mitglied im Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) der Selbstverpflichtung „Gute Planung“, die sicherstellt, dass Solarparks nicht nur ökologisch, sondern auch gesellschaftlich akzeptiert und nachhaltig gestaltet werden. Darüber hinaus erfüllen wir die Kriterien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie etwa die bodenschonende Nutzung und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel.

Langfristiger ökologischer Mehrwert

In enger Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) und avifaunistischen Gutachtern planen wir konkrete Maßnahmen, um neue Lebensräume zu schaffen: Bestehende Gehölze, Bäume und Landschaftsstrukturen bleiben vollständig erhalten, zusätzlich werden standortgerechte Rasensamen gesät sowie neue Pflanzen und Hecken gepflanzt werden. Wildtierkorridore werden angelegt, um die Durchgängigkeit für Großsäuger zu gewährleisten, sowie ein Zaun mit einer Bodenfreiheit, um Kleinsäugern den freien Zugang zum Solarpark zu ermöglichen. Zudem wird ein Mähkonzept angewendet, dass an die Vegetationszyklen angepasst ist. In waldnahen Bereichen planen wir die Schaffung von Biotopen, um die Artenvielfalt weiter zu fördern.

All diese Maßnahmen stellen sicher, dass unsere Solarparks nicht nur grüne Energie erzeugen, sondern auch einen langfristigen ökologischen Mehrwert bieten.

FAQ

Allgemeine Fragen zur Anlage

Was ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, und wie funktioniert sie?

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ist eine großflächige Solaranlage, die auf ungenutzten oder landwirtschaftlichen Flächen installiert wird, um Strom aus Sonnenlicht zu erzeugen. Die Solarmodule wandeln Sonnenenergie in Gleichstrom um, der anschließend durch Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird, damit er ins Stromnetz eingespeist werden kann. Diese Anlagen tragen zur nachhaltigen Energieversorgung bei und reduzieren den Ausstoß von CO₂.

Fragen zur Umwelt und Natur

Welche Auswirkungen hat die PV-Anlage auf die lokale Tier- und Pflanzenwelt?

Freiflächen-Photovoltaikanlagen können positive Auswirkungen auf die lokale Tier- und Pflanzenwelt haben. Durch die Integration von Blühstreifen, Hecken und Wildblumen entstehen wertvolle Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere. Gleichzeitig wird auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet, was die Artenvielfalt fördert und das Grundwasser schützt.

Werden durch die Anlage Lebensräume zerstört oder gefördert?

Die Anlage wird so geplant, dass bestehende Lebensräume erhalten bleiben und neue geschaffen werden. Beispielsweise können Hecken und Blühstreifen angelegt werden, die Lebensraum für Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge bieten. Die Fläche wird extensiv (d.h. mit geringem Aufwand und niedriger Intensität) genutzt, was die Artenvielfalt fördert.

Es gibt in der Nähe von Lödingsen Teiche mit Laubfröschen. Amphibien leben nicht nur im Wasser, sondern die Tiere müssen durch den PV-Park, u.a. lebt dort der Kammmolch: Wie können die Tiere dorthin kommen?

Im näheren Umfeld des geplanten Solarparks bei Lödingsen befinden sich mehrere Gewässer mit nachgewiesenem Amphibienvorkommen, darunter Laubfrosch und Kammmolch. Beide Arten nutzen nicht nur Gewässer als Lebensräume, sondern sind auf die Durchwanderung von Landlebensräumen angewiesen, um ihre Fortpflanzungs-, Überwinterungs und Nahrungsflächen zu erreichen. Diese Anforderungen wurden bei der Planung des Solarparks berücksichtigt. Aktuelle Erkenntnisse – etwa aus der bundesweiten Feldstudie zur Artenvielfalt in Solarparks (Peschel & Peschel, 2025) – zeigen, dass extensiv bewirtschaftete Solarparks das Potenzial haben, die Lebensraumbedingungen für Amphibien im Vergleich zu intensiv genutzten Ackerflächen deutlich zu verbessern. Insbesondere strukturreiche Vegetation, höhere Luftfeuchtigkeit durch Beschattung der Modulflächen und die Vermeidung intensiver Bodenbearbeitung schaffen vorteilhafte Durchwanderungskorridore für empfindliche Arten wie Amphibien. Um die Durchlässigkeit der Anlage für bodengebundene Tierarten sicherzustellen, ist vorgesehen, die Umzäunung mit einer Bodenfreiheit von mindestens 20 cm auszuführen. Diese Konstruktion ermöglicht Amphibien – einschließlich kleinerer Individuen von Laubfrosch oder Kammmolch – eine problemlose Passage durch die Anlage. Zudem kann die Integration von Strukturelementen wie Hecken oder extensiven Blühstreifen die Durchwanderung zusätzlich unterstützen, da sie Schutz vor Austrocknung und Raubtieren bieten. Die vormals intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche wies deutlich höhere Barrierewirkungen für Amphibien auf – unter anderem durch fehlende Deckung, starke mechanische Bodenbearbeitung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Vor diesem Hintergrund ist aus naturschutzfachlicher Sicht davon auszugehen, dass sich die Situation für Amphibien durch die Umnutzung zu einem extensiv gepflegten Solarpark verbessert.

Warum gibt es keine Wildtierkorridore nach Norden (Solarpark Lödingsen)?

Zwischen den Teilflächen Nr. 1 und Nr. 2 verläuft im Norden ein bestehender Weg, der potenziell von Wildtieren als Durchgang genutzt werden kann. Da sich jedoch unmittelbar nordöstlich das Siedlungsgebiets von Lödingsen anschließt, ist davon auszugehen, dass dieser Bereich für Wildtiere aufgrund menschlicher Störungen und Bebauung nur eingeschränkt oder gar nicht als Wanderkorridor geeignet ist. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Einrichtung eines zusätzlichen Wildtierkorridors in nördlicher Richtung verzichtet.

Wildwechsel: Wenn die Tiere vom freien Feld auf den Zaun treffen, könnten sie in Panik geraten und auf die Straße zurückrennen. Ist dies ein Problem an dieser Stelle?

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dieses Risiko an der betreffenden Stelle als sehr gering einzuschätzen. Wildtiere, die auf einen Zaun treffen, orientieren sich in vielen Fällen am Zaunverlauf und folgen diesem, bis sie einen Durchlass oder eine andere Möglichkeit zur Weiterwanderung finden. Unterstützt wird dieses Verhalten durch begleitende Heckenstrukturen, die eine zusätzliche visuelle Leitlinie darstellen. Sie helfen dabei, Tiere frühzeitig auf das Hindernis aufmerksam zu machen und lenken ihre Bewegung entlang der Barriere. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Tiere abrupt umkehren und beispielsweise auf eine angrenzende Straße zurücklaufen. Zudem können die Heckenstrukturen als zusätzliche Nahrungs- und Deckungshabitate durch die Tiere genutzt werden. Zudem wurde bei der Planung des Solarparks darauf geachtet, dass bekannte Landschaftsstrukturen, die der Orientierung von Wildtieren dienen, möglichst erhalten bleiben oder integriert werden. Durch eine angepasste Zaunführung sowie ausreichend dimensionierte Abstände zu angrenzenden Verkehrswegen wird möglichen Konflikten zusätzlich entgegengewirkt. Insgesamt ist das Risiko, dass es im Bereich der Anlage zu kritischen Situationen im Zusammenhang mit Wildwechseln kommt, aus aktueller fachlicher Sicht als gering zu bewerten.

Wie wird sichergestellt, dass die Artenvielfalt erhalten bleibt?

Die Artenvielfalt wird durch Maßnahmen wie die Anpflanzung heimischer Pflanzenarten, die Schaffung von Blühstreifen und die Integration von Hecken gefördert. Zudem wird die Fläche extensiv (d.h. mit geringem Aufwand und niedriger Intensität) bewirtschaftet, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten.

Wird die Anlage den Boden oder das Grundwasser beeinträchtigen?

Nein, die Anlage beeinträchtigt weder den Boden noch das Grundwasser. Da die Fundamente der Solarmodule gerammt und nicht betoniert werden, bleibt der Boden unversiegelt. Zudem wird auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet, was das Grundwasser im Gegensatz zur landwirtschaftlichen Nutzung zusätzlich schützt.

Kann Regenwasser durch die Versiegelung ungehindert versickern? Entsteht eine erhöhte Erosions- und Überschwemmungsgefahr bei Starkregenereignissen?

Unabhängig davon wie viele Module auf der Fläche platziert werden können und wie diese ausgerichtet sind, bilden sie faktisch keine versiegelten Flächen. (Juristisch kann sie ggf. als solche bewertet werden.) Die Zwischenräume der einzelnen Module sind offen und Wasser kann direkt auf den Boden treffen und dort versickern. Die Halter der Modultische werden lediglich wie Pfähle gerammt und nicht betoniert. Der Anteil der durch diese Halter versiegelten Fläche beträgt weniger als 1%. Dadurch, dass die Fläche nicht mehr intensiv gedüngt wird, entwickelt sich eine artenreiche Pflanzenwelt, die einen beständigen Oberboden bildet.

Gibt es Lärmbelästigungen oder andere Umwelteinflüsse durch die Anlage?

Freiflächen-Photovoltaikanlagen an sich verursachen keine nennenswerten Lärmbelästigungen. Die Wechselrichter, die den Strom umwandeln, erzeugen nur ein leises Summen, das in der Regel nicht wahrnehmbar ist. Die Transformatoren des zu errichtenden Umspannwerks verursachen ein Brummen in einer Lautstärke von ca. 75 dB in 1 Meter Entfernung. Ab einer Entfernung von ca. 450 Metern beträgt der Geräuschpegel 27 dB. 30 dB entsprechen dabei einem menschlichen Flüstern. D.h. die Anordnung der Transformatoren wird so erfolgen, dass keine Wohngebäude in unmittelbarer Nähe sind. Auch andere Umwelteinflüsse wie Blendwirkung werden durch die Ausrichtung der Module minimiert.

Was ist mit der Wärmeentwicklung im Sommer? Und was passiert mit dem eingeschlossenen Wald?

Gibt es Erfahrungswerte, ob sich die Module aufheizen und falls ja, wie sich das auf die umgebende Landschaft und insbesondere den Wald auswirkt? Es besteht die Befürchtung, dass die Wärme in den Wald zieht, diesen austrocknet und dies zum Absterben des Waldes führt.
Nach aktuellem Stand der Forschung gibt es keine Hinweise darauf, dass die Errichtung eines Solarparks in den hier vorliegenden Breitengraden zu einer Schädigung von angrenzenden Waldflächen durch Wärmeeintrag führen könnte. Auch wenn bislang nur wenige Studien speziell zur Wechselwirkung zwischen Solarparks und Wäldern vorliegen, erlaubt die aktuelle Forschung zur mikroklimatischen Wirkung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine fundierte fachliche Einschätzung. Wichtig dabei zu beachten ist, dass die Effekte von Solarparks auf Temperatur und Feuchtigkeit vom Standort, der Tageszeit und dem Klima abhängen. In heißen, trockenen Regionen wie zum Beispiel Wüstenregionen können nachts erhöhte Temperaturen direkt über den Modulen auftreten – ein lokaler „PV Heat Island Effect“ (Barron-Gafford et al., 2016). In Mitteleuropa zeigen Studien hingegen, dass Solarparks besonders in den Sommermonaten eher abkühlend wirken. Eine weltweite Untersuchung von 116 PV-Anlagen fand durchschnittlich leicht niedrigere Bodentemperaturen tagsüber (Xu et al., 2024), und auch Studien aus Portugal und Großbritannien bestätigen, dass unter den Modulen der Boden kühler und feuchter bleibt – durch Schattenwurf, reduzierte Verdunstung und langsamere Austrocknung (Hurduc et al., 2024; 2022; Armstrong et al., 2016). Für Standorte wie Niedersachsen, mit gemäßigtem Klima, ausreichendem Niederschlag und Vegetationsbedeckung, lassen sich die beschriebenen Wärmeeffekte nicht direkt übertragen. Hier kann vielmehr von einer klimaausgleichenden Wirkung von Solarparks ausgegangen werden. Im konkreten Fall des geplanten Solarparks in Güntersen sind sowohl nördlich von Teilfläche Nr. 1 als auch südwestlich von Teilfläche Nr. 4 Waldgebiete zu verzeichnen; wobei Teilfläche Nr. 1 einen ausreichenden Abstand von etwa 117 m zum nächsten Laubgebüsch trockenwarmer Kalkstandorte aufweist. Der bodensaure Buchenwald des Berg- und Hügellands südwestlich von Teilfläche Nr. 4 grenzt hingegen direkter an die für die Solarmodule vorgesehene Fläche. Nördlich von Teilfläche Nr. 5 ist zudem ein kleiner Bereich zu verorten, welcher dem Biotoptyp sonstiger Laubforst aus eingeführten Arten zuzuordnen ist. Hier wurde bereits in der Planung ein ausreichender Abstand von 30 m berücksichtigt. Die Abstände zu den Waldflächen können als ökologische Klimapufferzonen fungieren und durch Verdunstungskühle, Schatten und Feuchtespeicherung für Ausgleich sorgen. Südlich von Teilfläche Nr. 4 sind zudem Heckenpflanzungen vorgesehen, welche ebenfalls eine Pufferfunktion erfüllen und die angrenzende Waldfläche vor einem erhöhten Wärmeeintrag in schädigendem Maße durch den Solarpark schützen. Insgesamt ist daher kein relevanter Wärmeeintrag in die Waldflächen zu erwarten. Zudem ist das Gelände relativ eben, weshalb eine Begünstigung der gerichteten Wärmestrahlung in die Waldflächen nicht zu erwarten ist. Auch ist davon auszugehen, dass die regionale Windzirkulation ausreichend dazu beiträgt, dass sich keine warme Luftschicht staut. Auch wurde bei der Planung des Solarparks bereits darauf geachtet, die Gestaltung des Solarparks so auszuführen, dass sie sich möglichst positiv auf das vorherrschende Mikroklima auswirkt. Durch die Verwendung von Rammpfosten wird die Bodenversiegelung so gering wie möglich gehalten. Zusätzlich werden die Flächen unter den Modultischen begrünt. Hier erfolgt also eine Aufwertung von größtenteils Intensivackerflächen zu Extensivgrünland. Durch diese Aufwertung sind sehr viel bessere klimatische Pufferwirkungen im Vergleich zur Ausgangslage (größtenteils intensive landwirtschaftliche Nutzung) zu erwarten, welche zusätzlich möglichen Wärmeeinträgen durch die Erhitzung der Module entgegenwirken können. Mit in die Betrachtung einzubeziehen ist zudem, dass landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sich zum Teil sehr stark aufheizen können. Dies ist besonders nach der Ernte der Fall, da die klimatische Pufferfunktion der Vegetationsdeckung, welche eine schützende Wirkung ausübt, entfällt. Insgesamt ist das Risiko einer nachhaltigen Schädigung der umliegenden Waldflächen durch Wärmeeinträge aus dem Solarpark aus naturschutzfachlicher Sicht auszuschließen.

Fragen zum Landschaftsbild

Wird die PV-Anlage das Landschaftsbild verändern oder beeinträchtigen?

Die PV-Anlage wird optisch in die Umgebung integriert, um das Landschaftsbild möglichst wenig zu beeinträchtigen. Beispielsweise werden Hecken oder andere natürliche Strukturen genutzt, um die Anlage zu umrahmen und harmonisch in die Landschaft einzufügen.

Werden Hecken, Bäume oder andere Landschaftsstrukturen entfernt?

Nein, alle bestehenden Hecken, Bäume und Landschaftsstrukturen bleiben erhalten.

Was passiert, wenn die vorhandenen Hecken entfernt werden und dadurch Sicht auf die Anlagen entsteht?

Die im Plangebiet vorhandenen Hecken werden ebenso wie die neu anzupflanzenden Hecken im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt, um die Anlagen zu umrahmen und harmonisch in die Landschaft einzufügen. Diese Regelungen können jedoch nur für die im Plangebiet vorhandenen Hecken getroffen werden.

Gibt es Maßnahmen, um die Anlage optisch in die Umgebung einzufügen?

Ja, es werden Maßnahmen ergriffen, um die Anlage optisch zu integrieren. Dazu gehören die Anpflanzung von Hecken zur Eingrünung und die Nutzung natürlicher Landschaftsstrukturen, um die PV-Anlage zu verstecken.

Fragen zur Nutzung der Fläche

Kann die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden?

Eher nein. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) daran, ein Betreiberkonzept zu erarbeiten, das sowohl den Anforderungen des Naturschutzes als auch möglichen landwirtschaftlichen Nutzungen wie der Schafhaltung gerecht wird. Allerdings gibt es hier gegensätzliche Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen. Nach der geplanten Nutzungsdauer von 40 Jahren erfolgt eine Rückführung der Fläche in die Landwirtschaft.

Was passiert mit der Fläche nach der Stilllegung der Anlage?

Nach der Stilllegung wird die PV-Anlage vollständig zurückgebaut, und die Fläche wird in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Dies ist finanziell abgesichert, sodass keine langfristigen Beeinträchtigungen entstehen.

Wird die Fläche intensiv oder extensiv bewirtschaftet?

Die Fläche wird nur noch extensiv (d.h. mit geringem Aufwand und niedriger Intensität) bewirtschaftet.

Fragen zur persönlichen Betroffenheit

Gibt es eine erhöhte Blendwirkung durch die Solarmodule?

Die Solarmodule sind so ausgerichtet, dass Blendwirkungen minimiert werden. Sie bestehen aus speziellen Materialien, die das Sonnenlicht absorbieren und nicht reflektieren. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, werden wir Blendgutachten anfertigen lassen, die wir hier veröffentlichen, sobald sie fertig gestellt sind.

Wird die Anlage Lärm verursachen?

Nein, die Anlage verursacht keinen nennenswerten Lärm. Die Wechselrichter erzeugen lediglich ein leises Summen, das in der Regel nicht wahrnehmbar ist.

Kann ich als Anwohner von der Anlage profitieren?

Ja, es gibt Möglichkeiten, von der Anlage zu profitieren, beispielsweise durch einen Strombonus. Dieser ermöglicht es Anwohnern, von der lokal erzeugten Energie zu profitieren.

Kommt es durch die Montage der FFPV zu einer langanhaltenden Belästigung durch Baulärm und Verkehr?

Wir rechnen für die gesamte Montagezeit einer FFPV auf der angedachten Fläche mit 5 - 8 Monaten. In dieser Zeit werden die Pfähle für die Modultische in den Boden gerammt (ca. zwei Monate). die Modultische montiert und die PV-Module aufgelegt. Ebenfalls werden Leitungen im Erdreich verlegt.

Beeinflusst die FF-PV Anlage die Einspeisung unseres Stroms vom Dach?

Nein. Die PV-Anlage speist auf der 110kV-Ebene in die Hochspanungsleitung bei Göttingen ein. Die PV-Dachanlagen speisen in das lokale 400V-Netz im Ort ein. Es sind also zwei völlig unterschiedliche Spannungsebenen, auf der keine Konkurrenz besteht. 

Fragen zur Sicherheit

Ist die PV-Anlage sicher, z. B. bei Unwettern oder Bränden?

Ja, die PV-Anlage wird nach höchsten Sicherheitsstandards errichtet. Fachgutachten und Behörden sind in die Planung eingebunden, um sicherzustellen, dass die Anlage den Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann.

Wie wird verhindert, dass Tiere oder Menschen die Anlage betreten und sich verletzen?

Die Anlage ist durch Zäune und Hecken geschützt, um Menschen und Großwild fernzuhalten. Für Großwild werden zudem Wildtier-Korridore angelegt, damit deren Lebensqualität nicht beeinträchtigt wird. Kleintiere können die Anlage jedoch problemlos betreten und finden dort geschützten Lebensraum.

Gibt es Risiken durch elektromagnetische Felder oder andere technische Einflüsse?

Nein, Freiflächen-Photovoltaikanlagen erzeugen keine gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Felder. Die Technologie ist sicher und wird regelmäßig geprüft.

Werden die Anlagen beleuchtet? Wenn ja, wie hell ist das Licht und zu welcher Zeit findet das statt?

Die Beleuchtung ist auf eine Insektenfreundliche Beleuchtung ausgelegt und nur eingeschaltet, wenn sie wirklich benötigt wird. Zum Beispiel bei der Wartung oder einer Reparatur.

Fragen zur Wirtschaft und lokalen Beteiligung

Wird die Gemeinde finanziell von der PV-Anlage profitieren?

Ja, die Gemeinde profitiert durch Gewerbesteuereinnahmen und Zahlungen gemäß §4 und § 6 des „Niedersächsischen Gesetzes über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)“. Diese Einnahmen können für lokale Projekte genutzt werden. Das entspricht ca. 210.000 € pro Anlage und Jahr für die betroffenen Gemeinden. (0,2 Eurocent/KWh nach §4 NWindPVBetG, = ca. 140.000€ pro Anlage pro Jahr für die Gemeinde Adelebsen + 0,01 Eurocent pro KWh nach §6 NWindPVBetG, = 70.000 € pro Anlage und Jahr für die betroffenen Gemeinden.) 

Die jeweilige Summe aus den 0,1 Eurocent / kWh nach §6 NWindPVBetG, = 70.000 € pro Anlage und Jahr kann auf unterschiedliche Weise ausgezahlt werden, zum Beispiel als:
•    Strombonus für alle im Umkreis von 2,5 km Abstand
•    Oder Direktzahlung an die Gemeinde, muss den Ortschaften zur Verfügung gestellt werden

Es wird eine Betriebsfirma gegründet, die ihren Sitz vor Ort haben wird. Auf diese Weise fließen nach ca. 12 – 14 Jahren Gewerbesteuern an den Flecken Adelebsen. Vorher werden jedoch bereits die Gelder nach § 4 und §6 NWindPVBetG augezahlt. Der Flecken Adelebsen profitiert also ab dem ersten Betriebsjahr in erheblichem Umfang. 

Solarpark Güntersen  EUR 140.000
Solarpark Lödingesn  EUR 140.000
Summe Adelebsen  EUR 280.000 pro Jahr
 
Stormbonus für die Ortschaften pro Jahr
Strombonus Güntersen EUR 70.000
Strombonus Lödingsen  EUR 70.000
Stombonus Gesamt EUR 140.000 pro Jahr

Werden lokale Unternehmen oder Arbeitskräfte in den Bau und Betrieb der Anlage einbezogen?

Wir versuchen, lokale Unternehmen und Arbeitskräfte einzubinden, wo immer es möglich ist. Aufgrund der Größe der Anlage ist dies jedoch nicht immer in allen Bereichen umsetzbar.

Wer zahlt für die Verlegung der Kabeltrasse zum Einspeisepunkt?

Die Kosten werden vom Investor getragen und die Kabel werden so ausgelegt, dass die geplante aktuelle Energie durchfließen kann. Es werden keine Kabel dicker ausgelegt, da dies mit Kosten zu tun hat.

Wie wird sichergestellt, dass der Rückbau der Anlagen finanziert ist?

In Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau nach deren Stilllegung. Gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) müssen Betreiber eine Verpflichtungserklärung abgeben, die den vollständigen Rückbau der Anlage sowie die Beseitigung von Bodenversiegelungen vorsieht. „Als Rückbaukosten sind 5 % der Errichtungskosten anzusetzen“. Die Kosten für den Rückbau werden bei einer Bank hinterlegt.

Fragen zur Energieversorgung

Wird der erzeugte Strom direkt in der Region genutzt?

Physikalisch ja, der Strom wird in das lokale Netz eingespeist. Bilanziell hängt dies jedoch von den Regelungen des EEG und möglichen Stromabnahmeverträgen (PPA) ab.

Kann die PV-Anlage zur Versorgungssicherheit in der Region beitragen?

Auf jeden Fall. Die Anlage erzeugt erneuerbare Energie, die zur Stabilität des Stromnetzes beiträgt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert.

Wird die Anlage durch Batteriespeicher ergänzt?

Es wird geprüft, ob Batteriespeicher genutzt werden können, um die Energieversorgung noch effizienter zu gestalten.

Fragen zur Nachhaltigkeit

Wie nachhaltig ist die PV-Anlage über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg?

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sehr nachhaltig. Die Module erzeugen während ihrer Betriebszeit ein Vielfaches der Energie, die für ihre Herstellung benötigt wurde. Zudem werden sie nach ihrer Nutzungsdauer recycelt.

Was passiert mit den Solarmodulen nach ihrer Nutzungsdauer?

Die Solarmodule werden recycelt. Dabei werden wertvolle Materialien wie Glas, Aluminium und Silizium zurückgewonnen und für neue Produkte verwendet.

Wie lange halten PV-Freiflächenanlagen?

PV-Module haben eine Lebensdauer von etwa 30 bis 40 Jahren. Nach dieser Zeit können sie recycelt und die Fläche renaturiert oder für eine neue Anlage genutzt werden.

Sind die PV-Module nicht am Ende Elektroschrott?

Nein. Giftig sind sie, entgegen kursierenden Behauptungen, auch nicht. Lediglich in Dünnschichtzellen sind Schwermetalle enthalten. Dünnschichtzellen werden aber kaum mehr verbaut, denn sie sind schlicht zu teuer und ihr Wirkungsgrad ist geringer als die kristallinen Zellen. Die günstigen und üblicherweise genutzten polykristalline Zellen bestehen aus Materialien, wie Glas, Aluminium oder Silizium, die problemlos recycelt werden können. 

Wie werden die Module gereinigt?

Die Module werden nur mit reinem Wasser und Bürsten gereinigt. Chemische Reinigungsmittel sind verboten. 

Wie wirkt sich der Solarpark auf die Artenvielfalt aus?

Eine Untersuchung des Bundesverbands neue Energiewirtschaft (bne) („Solarparks – Gewinne für die Biodiveristät“) kommt zu dem Schluss, dass Solarparks die Artenvielfalt fördern können, wenn sie auf vormals intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Wir setzen über die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur hinaus noch weitere Maßnahmen um. So sollen durch Blühwieseneinsaaten auf den Flächen und die Heckeneinfriedung weitere wertvolle Lebensräume für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere geschaffen werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: edf-powersolutions.de/pv-projekt-adelebsen

Wie wirkt sich der Solarpark auf den Boden aus?

Bei vormals intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen kann sich der Boden mit seinen Mikroorganismen und Tieren während des Betriebszeitraumes des Solarparks erholen.

Fragen zum Genehmigungsprozess

Gesetzliche Regelungen und Sicherheitsstandards

Solaranlagen unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und Sicherheitsstandards, um sicherzustellen, dass sie keine Gesundheitsgefahren darstellen. Diese Standards betreffen sowohl die elektromagnetische Verträglichkeit als auch die elektrische Sicherheit der Anlagen.

Welche Genehmigungen sind erforderlich?

PV Freiflächenanlagen benötigen verschiedene Genehmigungen, einschließlich Baugenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.

Was ist eine Bauleitplanung?

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Sie soll die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. Es ist das Recht der Gemeinden, zu entscheiden, ob, was und wie in der Gemeinde geplant wird. Die sogenannte Planungshoheit ist Teil des verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinden. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, wenn es für das planerische Konzept bzw. für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. 

Was bedeutet der Aufstellungsbeschluss?

Der Aufstellungsbeschluss besagt, dass beschlossen wurde, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen bzw. falls keiner existiert, erstmals einen aufzustellen. Das ist der Beginn eines Verfahrens, in dem der Gemeinderat sowie die BürgerInnen und die Fachbehörden am Verfahren beteiligt werden. Diese können dann Stellungnahmen einbringen, welche systematisch abgearbeitet werden müssen. Die Ergebnisse werden wiederum durch die Gemeinde (-vertretung) beschlossen und veröffentlicht.

Feuerschutzkonzept

Das Feuerschutzkonzept wird gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr erstellt. Das Konzept ist ein Teilaspekt bei der Baugenehmigung.

Was ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und wann wird diese erteilt?

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) ist bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht erforderlich. Es wird ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gestellt. Innerhalb des Bebauungsplans werden möglicherweise auftretende Immissionen geprüft und die Ergebnisse in Gutachten und der Begründung zum Bebauungsplan benannt. Sofern Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich sind, werden hierzu Regelungen im Bebauungsplan getroffen und deren Umsetzung im Baugenehmigungsverfahren geprüft. In der Regel sind jedoch bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine Immissionen zu erwarten.

Sie haben weitere Fragen?

Jan Prahm
Project Developer PV
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